6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Obu travel GmbH & Co. KG. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Obu travel GmbH & Co. KG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Obu travel GmbH & Co. KG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3 Die Obu travel GmbH & Co. KG hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
bis 61 Tage vor Reiseantritt – 10% des Reisepreises
60 bis 36 Tage vor Reiseantritt – 25% des Reisepreises
35 bis 15 Tage vor Reiseantritt – 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt – 75% des Reisepreises
Weniger als 8 Tage vor Reiseantritt – 100% des Reisepreises
– Für den Fall, dass die Obu travel GmbH & Co. KG nachweisen kann, dass die zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich angefallenen Kosten höher sind als in der Stornostaffel veranschlagt, behält sich diese vor, entsprechend höhere Stornokosten in Rechnung zu stellen.
– Wenn der Kunde zu einem Teil deines Urlaubs nicht erscheinst, werden trotzdem 100 % der Urlaubskosten berechnet.
– Eine Stornierung ohne vorherige Zahlung des Reisepreises entbindet dich nicht von der Zahlungspflicht.
Zum Beispiel: Der Kunde hat noch keine Zahlung oder Anzahlung geleistet und möchte die Reise 10 Tage vor Reisebeginn stornieren. Die Zahlung der Stornierungsgebühr ist für trotzdem verpflichtend.
Die Zahlungsfrist ist der tatsächliche Reisebeginn.
– Deine Stornierungsmitteilung muss schriftlich erfolgen, und das Datum des Eingangs wird als Grundlage für die oben genannten Stornierungsbedingungen herangezogen.
6.3.1 Bestehen Verträge zwischen der obu travel GmbH & Co. KG und Drittanbietern (u. a. Hotels, Retreats, Fitnesseinrichtungen), welche zu Punkt 6.3 abweichende Stornierungsbedingungen beinhalten (z.B. keine Stornierung möglich), behält sich die obu travel GmbH & Co. KG das Recht vor, diese Bedingungen anstatt der in 6.3 genannten Bedingungen anzuwenden. Der Kunde findet die spezifischen Stornobedingungen explizit auf der Internetseite des jeweiligen Reisepaketes, der Tour oder des Produktes.
6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise bis zu 30 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die Obu travel GmbH & Co. KG ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
6.6 Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.7 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Obu travel GmbH & Co. KG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Obu travel GmbH & Co. KG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.